Fragen und Antworten zur Versteigerung von Ackerland, Grünfläche, Wald und Nutzfläche

Willkommen auf unserer FAQ-Seite zu den Themen “Versteigerung von Ackerland, Grünfläche, Wald und Nutzfläche”.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesen Themen. Die Versteigerung von Ackerland, Gründland, Wald und Nutzfläche ist ein komplexer Prozess, der viele Fragen aufwerfen kann. Wir hoffen, dass diese Seite dazu beitragen wird, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen ein besseres Verständnis für die Versteigerung von Land zu vermitteln.

Allgemeine Fragen zum Kauf und Verkauf von Ackerland und landwirtschaftlichen Nutzflächen

Ackerland ist eine Form von landwirtschaftlichem Grundstück, das speziell für den Anbau von Nutzpflanzen wie Getreide, Gemüse, Obst oder Ölsaaten verwendet wird. In der Regel unterliegt Ackerland einer Fruchtfolge und wird regelmäßig mit wechselnden Arten bepflanzt und besät. Ackerland gehört zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Dauerweideflächen oder Dauerkulturflächen.
Ackerland ist in der Regel für den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen vorgesehen. Als Eigentümer oder Pächter von Ackerland dürfen Sie daher in der Regel landwirtschaftliche Aktivitäten wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Bewässerung, Unkrautbekämpfung und Ernte durchführen.
Es gibt bestimmte Einschränkungen und Vorschriften für die Nutzung von Ackerland. Diese können je nach Land und Region unterschiedlich sein und von Gesetzen, Verordnungen und örtlichen Bestimmungen geregelt werden. Beispielsweise können Vorschriften zur Umwelt, zum Gewässerschutz, zur Bodenerhaltung, zum Pflanzenschutz und zur Tierhaltung gelten.
In Deutschland gibt es keine pauschale Begrenzung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Privatpersonen oder Unternehmen. Allerdings gelten bestimmte Regelungen und Vorschriften, die beachtet werden müssen.
In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte. Gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) §8 unterliegt der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte in einigen Bundesländern Genehmigungs- oder Anzeigepflichten. In der Regel ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte genehmigungspflichtig. Die Freigrenzen, innerhalb derer es keiner Genehmigung bedarf, variieren von Bundesland zu Bundesland und liegen zw. 0,15 - 2,0 Hektar. Auch bei einem Kauf im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie kann es zu einer Aussetzung der Genehmigungspflicht kommen. Die Genehmigung wird von den jeweiligen Landwirtschaftsbehörden erteilt und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung oder die Erfüllung von bestimmten fachlichen Anforderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können und es empfehlenswert ist, sich vor einem beabsichtigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch einen Nichtlandwirt in Deutschland bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Ackerland und Grünland sind zwei verschiedene Arten von landwirtschaftlichen Flächen, die sich in ihrer Nutzung und Charakteristik unterscheiden. Ackerland:
  • Ackerland wird für den Anbau von Feldfrüchten wie Getreide, Gemüse, Ölpflanzen und anderen Nutzpflanzen genutzt.
  • Es wird in der Regel intensiv bewirtschaftet und kann regelmäßig gepflügt, gedüngt und bestellt werden.
  • Ackerland erfordert oft einen höheren Einsatz von Maschinen, Chemikalien und Düngemitteln, um eine hohe Ernteerträge zu erzielen.
  • Ackerland wird häufig für den Anbau von einjährigen Pflanzen genutzt und unterliegt einem stärkeren Wechsel in der Nutzungsart.
Grünland:
  • Grünland wird hauptsächlich zur Futterproduktion für Nutztiere wie Kühe, Schafe oder Pferde genutzt.
  • Es handelt sich um dauerhafte Vegetationsflächen, die nicht regelmäßig gepflügt oder bestellt werden.
  • Grünland kann aus verschiedenen Arten von Gräsern und Kräutern bestehen und bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
  • Grünland kann extensiv bewirtschaftet werden, mit geringerem Einsatz von Maschinen, Düngemitteln und Pestiziden im Vergleich zu Ackerland.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterscheidung zwischen Ackerland und Grünland in einigen Fällen auch gesetzliche Auswirkungen haben kann, wie beispielsweise bei Verkauf, Nutzungseinschränkungen oder Förderprogrammen für die Landwirtschaft. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Definitionen und Vorschriften in der jeweiligen Region oder dem betreffenden Land zu informieren.

Für Verkäufer von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Eine Auktion ist für fast alle Flächen geeignet. Insbesondere eignen sich Acker, Wald und Wiesen, Bauernhöfe sowie sonstige landwirtschaftliche Flächen und Betriebe ideal für eine Auktion.
Wir beraten Sie gern persönlich, ob Ihr Objekt für eine Auktion geeignet ist, oder eine andere Vermarktungsalternative besser geeignet wäre. In diesem Fall verweisen wir auf unserer weitreichendes Experten-Netzwerk. Einen ersten Einblick in die Erfolge vergangener Auktionen erhalten Sie in unseren Ergebnislisten.
Sie verkaufen nicht unter Wert, sondern zum tagesaktuellen Verkehrswert!
  • Sicherheit
    • durch ein festgelegtes Auktionslimit (Mindestpreis) anhand einer Verkehrswerteinschätzung
    • durch ein weitreichendes Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern und Sachverständigen
    • durch Bieterauskunft und Bonitätsabfrage
    • durch Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – Sie sind nie allein!
  • Zeitersparnis
    • durch „alles aus einer Hand Paket“ von HORNIG Auktionen – keine Recherchen, keine Verkaufsverhandlungen, keine Telefonate
    • mit Interessenten, usw. auf Seiten der Eigentümer
    • durch professionelle Vorbereitung und aktueller Branchensoftware zur Steuerung
  • Transparenz
    • durch Erstellung eines professionellen & ausführlichen Exposés mit allen relevanten Daten und Fakten im Vorfeld der Auktion
    • durch Platzierung des Verkaufsobjektes auf unterschiedlichsten Kanälen
    • durch Veröffentlichung der Auktionsergebnisse auf unserer Website
  • Fairness
    • durch offene und faire Beratung – wir versprechen nichts was wir nicht halten können
    • durch keine versteckten Kosten – wir verdienen erst, wenn wir erfolgreich waren – in unserer Provision sind alle Werbekosten etc. inkludiert und das Risiko des Nichtverkaufs liegt bei uns
  • Bestpreis-Garantie
    • durch initiierten Wettbewerb im sog. Gebotsverfahren und Feststellung des Höchstgebotes in der Auktion – kein Feilschen um den Verkaufspreis
  • Schnelligkeit
    • durch Aufbauen von Entscheidungsdruck bei pot. Käufern am festgelegten (Auktions)-Tag und zeitnaher Kaufvertragsunterzeichnung direkt nach der Auktion (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen)
  • Verkaufsgarantie
    • auch schwer vermittelbare Objekte, unabhängig von Lage und Beschaffenheit sind verwertbar – unsere Verkaufsquote liegt bei ca. 95% (Im Falle des Nichtverkaufs entstehen für Sie keine weiteren Kosten.)
Unser Versprechen – Rundum-Service aus einer Hand Unser Service für Sie – Leistungen die überzeugen. Wir sind qualifiziert, objektiv & unabhängig. Für unsere Kunden greifen wir auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Immobilienbranche zurück und erstellen ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Verkaufskonzept. Wir beraten Sie professionell über die für Ihr Objekt richtige Vermarktungsstrategie. Dabei hilft uns unsere langjährige Marktkenntnis, ein großes Partnernetzwerk und der einzigartige Vorteil eines Auktionshauses innerhalb unseres Unternehmensverbundes. Unsere Erfolgsquote liegt bei 95% – folglich ist der Verkauf Ihres Objektes per Auktion eine sichere Bank.

Objektvorstellung

Im Idealfall senden Sie uns einen Grundbuchauszug zu. Nach einer Vorprüfung setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Alle Beratungen und Begehungen sind für Sie kostenfrei, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt, oder nicht.

Begutachtung & Einwertung

Wir begutachten individuell, fachspezifisch & professionell Ihre Immobilie/Grundstück und werten diese/s mit einem Auktionslimit marktgerecht ein. Nur ein marktgerechtes, attraktives und steigerungsfähiges Mindestgebot zieht interessierte Bieter an. Gegenseitig unterzeichnen wir den für die Auktion erforderlichen Einlieferungsvertrag. Auf Wunsch geben wir Ihnen einen Ausblick zu einem möglichen Zielkorridor.

Exposé-Erstellung

Wir recherchieren auf unsere Kosten bei Ämtern und Behörden alle relevanten Daten und Fakten zu Ihrer Immobilie (akt. Grundbuch, Lageplan, Flurkarten, Denkmalschutz, Bauamt, Umweltamt, Energieausweis, …). Weiterhin erstellen wir Bildmaterial und Luftaufnahmen Ihres Objektes und binden all diese Informationen in ein professionelles und ausführliches Exposé ein.

Werbemaßnahmen

Wir platzieren Ihr Verkaufsobjekt in unterschiedlichsten Kanälen (Immo-Portale, Social Media, Mailings an registrierte Käufer, Fachmessen, regionale und deutschlandweite Printmedien, …) sowie im Falle einer Auktion im hauseigenen Auktionskatalog, Print-Medien, Sozialen Netzwerken und erreichen somit eine Vielzahl an möglichen Interessenten.

Die Auktion

Wir veranstalten jährlich mindestens 5 Auktionen, deren Leitung dem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Jan Hornig obliegt, der das erwartungsvolle Publikum in professioneller und zugleich lockerer Atmosphäre um die Abgabe „höherer Gebote“ bittet. Dies gelingt durch das initiieren von Wettbewerb am Auktionstag, so dass sich der Startpreis während der Auktion auf ein marktgerechtes Niveau anhebt und wir damit das Höchstgebot feststellen können. Unsere Käufer können sich dabei sicher sein, eine intensiv und tiefgründig recherchierte Immobilie zu ersteigern.

Ansprechpartner

Wir sind auf Wunsch der einzige Ansprechpartner für pot. Käufer und stimmen auch individuelle Besichtigungstermine ab.

Notarielle Begleitung

Wir arbeiten mit Notariaten zusammen, die für Sie den Kaufvertrag entwerfen und diesen dann auch notariell beurkunden.

Begleitung

Wir begleiten Sie von der Einlieferung an bis hin zur Kaufpreiszahlung und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Für Käufer und Bieter von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Sie Kaufen nicht überteuert, sondern marktgerecht!
  • Sicherheit
    • durch ein weitreichendes Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern und Sachverständigen
    • durch Bieterauskunft und Bonitätsabfrage
    • durch Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – Sie sind nie allein!
  • Zeitersparnis
    • durch „alles aus einer Hand Paket“ von HORNIG Auktionen – wir kümmern uns um die Abwicklung bis zur Objektübergabe
  • Transparenz
    • durch Vorliegen eines professionellen & ausführlichen Exposés mit allen relevanten Daten und Fakten im Vorfeld der Auktion
    • durch Veröffentlichung der Auktionsergebnisse auf unserer Website
  • Fairness
    • durch offene und faire Beratung
    • durch keine versteckten Kosten – wir verdienen erst, wenn Sie das Objekt ersteigern
  • Bestpreis-Garantie
    • durch Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage kaufen Sie marktgerecht
    • es besteht immer die Möglichkeit ein Schnäppchen zu machen und beispielsweise ein Schnäppchenhaus zu ergattern
  • Schnelligkeit
    • durch zeitnahe Kaufvertragsunterzeichnung direkt nach der Auktion (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen)
Es stehen 3 Möglichkeiten der Gebotsabgabe zur Verfügung: Saal-Gebot (persönlich vor Ort), Telefongebot oder schriftlicher Bietungsauftrag.

Telefongebot

Beim Telefongebot können Sie „live“ mitbieten. Im Vorfeld müssen Sie – wie beim Bietungsauftrag – das Formular GEBOTSABGABE vollständig ausgefüllt und mit Bonitäts- und Identifikationsnachweis an uns übermitteln. Am Auktionstag wird Sie dann ein Mitarbeiter des Auktionshauses unmittelbar vor dem Aufruf des Objektes anrufen. Der Auktionator liest anschließend den Auslobungstext vor. Dieser wird Ihnen in der Regel schon vorher mit der Gebotsbestätigung bzw. rechtzeitig vor dem Auktionstermin übersandt. Jetzt können Sie unserem Mitarbeiter telefonische Anweisungen geben, welcher dann in Ihrem Namen mitbietet. Beachten Sie bitte, dass für die Teilnahme an dem Telefongebotsverfahren nur eine beschränkte Anzahl von Leitungen (max. 8 pro Objekt) zur Verfügung stehen. Die Plätze werden in der Reihenfolge nach Eingang der Gebote im Auktionshaus vergeben. Sollten alle Leitungen bereits belegt sein, können Sie alternativ einen Bietungsauftrag abgeben.

Bietungsauftrag (schriftliches Gebot)

Mit einem Bietungsauftrag beauftragen Sie das Auktionshaus HORNIG Auktionen in Ihrem Namen zu bieten und erkennen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die dann bei einem erfolgreichen Zuschlag auch Gegenstand des Kaufvertrages sind, an. Sie können z.B. einen Höchstbetrag mit der Bedingung „bestmöglich“ abgeben. Ein Mitarbeiter des Auktionshauses bietet dann in Ihrem Namen innerhalb der vom Auktionator vorgegebenen Steigerungsschritte mit, bis Sie Höchstbietender bleiben oder mit Ihrem abgegebenen Höchstgebot überboten werden. Sie möchten lieber direkt ein Festgebot abgeben? Kein Problem, einige Kunden gehen direkt mit ihrem Höchstpreis ins Bietungsgefecht, „schütteln“ so oftmals Mitbieter ab und erhalten gleich den Zuschlag. Bitte beachten Sie, dass dazu das Formular GEBOTSABGABE vollständig ausgefüllt werden muss und dieses zusammen mit einem aktuellen Bonitäts- und Identifikationsnachweis von Ihnen benötigt wird.

Saal-Gebot (persönlich vor Ort)

Erleben Sie die Auktion live vor Ort in Bautzen. Sie können jederzeit während der laufenden Auktion einsteigen und zu jedem Objekt mitbieten, sofern Sie sich im Vorfeld bei der Anmeldung im Auktionssaal registriert und eine Bieterkarte erhalten haben. Bereits bei der Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass) sowie bei Erwerb für eine Gesellschaft die Handelsregisternummer. Bei einem Zuschlag müssen Sie zusätzlich Ihre persönliche Steuer- ID sowie ggf. den Handelsregisterauszug und den Nachweis über den wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GWG vorlegen. Folgende Zahlungen sind von Saalbietern, innerhalb von 3 Werktagen nach der Auktion, zu leisten:
  • Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis mindestens € 2.000,00 (sollte der Zuschlagspreis unter € 2.000,00 liegen, ist der gesamte Zuschlagspreis fällig) sowie unser Aufgeld (siehe Courtagesätze in den Versteigerungsbedingungen).
  • Hinweis: Sie können sich auch von der Bietungssicherheit am Auktionstag befreien lassen. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular GEBOTSABGABE. Als Voraussetzung der Annahme wird ein aktueller Bonitäts- und Identifikationsnachweis von Ihnen benötigt
Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie an der Auktion teilnehmen können.
  • Anforderung des ausführlichen Exposés
    • Dies ist am einfachsten, wenn wir eine E-Mail mit den vollständigen Kontaktdaten sowie der Angabe der Objektnummer erhalten. Wir senden Ihnen im Anschluss dann das Exposé, Flurkarten, GB-Auszug, Gebotsabgabeformular und – falls vorhanden – weitere Unterlagen zu.
  • Gebotsabgabeformular ausfüllen
    • Das Formular erhalten Sie zusammen mit dem Exposé. Dieses senden Sie uns zusammen mit einer Bonitätsauskunft und Identitätsfeststellung zu.
  • Bestätigung zur Auktionsteilnahme erhalten
    • Sind alle Unterlagen komplett, erhalten Sie im Anschluss von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen zur Teilnahme an der Auktion.
In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte. Gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) §8 unterliegt der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte in einigen Bundesländern Genehmigungs- oder Anzeigepflichten. In der Regel ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine Fläche unter 2 Hektar oder um einen Kauf im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie.

Die Genehmigung wird von den jeweiligen Landwirtschaftsbehörden erteilt und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung oder die Erfüllung von bestimmten fachlichen Anforderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können und es empfehlenswert ist, sich vor einem beabsichtigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch einen Nichtlandwirt in Deutschland bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Für Erben von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Ob beim Verkauf der geerbten Ackerflächen Spekulationssteuer anfällt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange die Flächen im Besitz des Erblassers waren. Sollten diese länger als 10 Jahre im Privatbesitz gewesen sein, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an. Um hier Sicherheit zu erhalten, besprechen Sie diesen Punkt unbedingt mir Ihrem Steuerberater. Ob beim Verkauf der Flächen Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der geerbten Immobile ab. Wir können Ihnen hier eine Einschätzung über den mgl. Wert Ihrer Immobilie geben, mit dem Sie sich bei Ihrem Steuerberater, über die Höhe der eventuell anfallenden Erbschaftsteuer erkundigen können.
Wer sind die Erben und wie soll das Erbe aufgeteilt werden? Um dies mit Sicherheit zu bestimmen, ist es wichtig, einen Erbschein zu beantragen. So erhalten Sie Überblick über evtl. unbekannte Miterben. Den Erbschein beantragen Sie i.d.R. beim Nachlassgericht Ihrer Stadt. Alternativ unterstützt Sie auch ein Notar. Damit keine Erbstreitigkeiten entstehen, sollten Sie in einer Erbengemeinschaft die genaue Nachlassverteilung frühzeitig klären. Landwirtschaftsflächen, wie Acker oder Grünland sind i.d.R. verpachtet. Mit Annahme des Erbe werden Sie als Erbe oder als Erbengemeinschaft neuer Verpächter der Flächen.
Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, können Sie auch Schulden erben. Sie sollten also genau prüfen, ob und wenn ja, wie hoch evtl. Schulden sind und diese einem möglichen Veräußerungsgewinn gegenüberstellen. Bei der Bewertung Ihrer geerbten Ackerfläche stehen wir Ihnen gern mit professioneller Unterstützung zur Seite.

Allgemeine Fragen zum Kauf und Verkauf von Waldflächen

Der Ertragswert eines Waldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem:


  • das Alter der Bäume
  • die Baumarten
  • der Holzvorrat pro Hektar
  • die Ertragsklasse des Waldes
  • die aktuellen Holzpreise in der Region
  • die Bewirtschaftungskosten
Um den Ertragswert genau zu bestimmen, ist es empfehlenswert, eine professionelle Waldbewertung durchführen zu lassen. Diese Bewertung kann von Forstwirtschaftsexperten oder Gutachtern erstellt werden. Der mittels Gutachten ermittelte Verkehrswert kann jedoch nur als Anhaltspunkt genutzt werden, da im realen Marktumfeld – in dem Käufer und Verkäufer aufeinandertreffen – weitere Einflussfaktoren eine Rolle spielen. Hierzu zählen zum Beispiel Emotionen, Marktbedingungen (wie Nachfrageüberhang oder Zinsänderungen) sowie Zeitdruck, Verhandlungsgeschick und andere individuelle Umstände.
Aufgrund von Kalamitäten (Schädlingsbefall, Krankheiten, Sturm- oder Schneeschäden) in Fichten- und Kiefernwäldern ist ein Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern erforderlich. In den Wäldern Sachsens dominieren vor allem folgende Baumarten:
  • Nadelbäume
    • Fichte – lange Zeit wichtigste Wirtschaftsbaumart, besonders im Erzgebirge, Vogtland und in der Sächsischen Schweiz.
    • Kiefer – vor allem in den tieferen und sandigen Regionen (Lausitz, Dübener Heide, Dahlener Heide).
    • Douglasie – zunehmend im Anbau, vor allem in Wirtschaftswäldern.
  • Laubbäume
    • Buche – natürlich häufigste Baumart in mittleren Höhenlagen; viele Buchen-Mischwälder in Erzgebirge, Elbsandsteingebirge und Zittauer Gebirge.
    • Eiche (Stiel- und Traubeneiche) – besonders in den tieferen Lagen und Auen.
    • Birke – oft auf Kahlflächen, Mooren und als Pionierbaumart.
    • Ahorn (Berg- und Spitzahorn) – häufig in Mischwäldern der Mittelgebirge.
    • Esche und Ulme – in Auen- und Schluchtwäldern.
Natürliche Waldgesellschaften Sachsens
Je nach Region dominieren unterschiedliche natürliche Waldtypen:

 
  • Hainsimsen-Buchenwälder: weite Teile der Mittelgebirge
  • Fichtenreiche Bergmischwälder: Erzgebirge, Vogtland
  • Eichen-Birken-Kiefernwälder: Lausitzer Tiefland
  • Auenwälder: entlang von Elbe, Mulde, Elster
Die verschiedenen Baumarten haben unterschiedliche Verwendungen:

  • Fichten und Kiefern: Sie bieten schnell wachsendes Holz für Bauzwecke, Papier und Möbel.
  • Birken: Schützen den Boden vor Erosion und liefern Holz für Möbel und Papier.
  • Eichen: Liefern hochwertiges Holz für Bauzwecke und Möbel und bieten gleichzeitig Lebensraum für zahlreiche Tierarten.
  • Buchen: Ihr Holz ist bekannt für hohe Festigkeit und wird für Möbel, zum Räuchern und zur Herstellung von Holzkohle verwendet.
Mischwälder, die verschiedene Baumarten enthalten, sind widerstandsfähiger gegen Schädlinge und den Klimawandel. Der Umbau von reinen Fichten- und Kiefernwäldern zu Mischwäldern ist daher wichtig für die Stabilität des Ökosystems.
In deutschen Wäldern können verschiedene Schädlinge auftreten, darunter:

  • Borkenkäfer
  • Nonne
  • Kiefernnadelrüssler
  • Buchdrucker
Borkenkäfer können dabei Nadelbäumen wie Fichte, Kiefer und Lärche erheblichen Schaden zufügen, indem sie sich unter der Rinde entwickeln und die Nährstoffversorgung unterbrechen, was zum Absterben des Baumes führt. Unter günstigen Bedingungen vermehren sie sich massenhaft, was zu großflächigem Baumsterben führen kann. Daher ist es wichtig, befallene Bäume schnell zu erkennen und zu fällen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. In Naturschutzgebieten ist ihre Ausbreitung Teil der natürlichen Entwicklung, jedoch sollte eine Übertragung auf benachbarte Wirtschaftswälder vermieden werden.
Die Bodenwerte für Waldflächen werden üblicherweise durch Bodenuntersuchungen ermittelt. Dies beinhaltet das Sammeln von Bodenproben aus verschiedenen Bereichen des Waldes, normalerweise in regelmäßigen Abständen oder an repräsentativen Standorten.
Die Proben werden anschließend im Labor analysiert, um wichtige Parameter zu bestimmen, darunter:

  • pH-Wert
  • Nährstoffgehalt
  • Gehalt an organischer Substanz
  • Bodentextur
  • weitere relevante Bodeneigenschaften
Auf Basis dieser Analysen können Bodenkarten erstellt und Bodenwertklassen zugeordnet werden, um die Bodenfruchtbarkeit sowie die Eignung für bestimmte Baumarten oder landwirtschaftliche Nutzungen zu bewerten.

Für Verkäufer von Waldflächen

Die Zeit, die für die Bewirtschaftung eines Waldes erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Größe des Waldes, die angestrebten Bewirtschaftungsziele, die Verfügbarkeit von Ressourcen wie Personal und Ausrüstung sowie die gewünschte Intensität der Pflege.
    In der Regel erfordert eine nachhaltige Waldbewirtschaftung einen kontinuierlichen Zeitaufwand. Dieser kann folgende Maßnahmen umfassen:
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Pflanzungen und Bestandsentwicklung
  • Entfernung invasiver Arten
  • Düngungsmaßnahmen
  • Holzernte
  • Überwachung von Krankheiten und Schädlingsbefall
Wenn Sie nur wenig Zeit zur Verfügung haben, kann es schwierig sein, alle notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Bewirtschaftung durchzuführen. In solchen Fällen kann die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung oder die Teilnahme an lokalen Forstwirtschaftsprogrammen eine sinnvolle Option sein, um sicherzustellen, dass Ihr Wald angemessen gepflegt wird.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihren Wald verkaufen möchten. Finanzielle Aspekte können eine treibende Kraft sein, insbesondere wenn Kapital für andere Investitionen oder Projekte benötigt wird.
  • Wenn der Wald nicht aktiv genutzt wird, kann ein Verkauf eine sinnvolle Option sein, um Ressourcen freizusetzen.
  • Veränderungen in Ihren Lebensumständen, wie ein Umzug oder die Verkleinerung Ihres Besitzes, könnten ebenfalls einen Verkauf notwendig machen.
  • Darüber hinaus kann der Wald Teil einer Erbschaft oder Vermögensplanung sein, wodurch ein Verkauf ebenfalls gerechtfertigt sein kann.
Als Waldbesitzer tragen Sie zahlreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten. Dazu gehören insbesondere die Pflege und Bewirtschaftung Ihres Waldes, die Erhaltung von Naturschutzgebieten, die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Den Wald in gutem Zustand halten
  • Lebensräume schützen und Naturschutz berücksichtigen
  • Sicherheitsvorkehrungen treffen
  • Umwelt- und Forstgesetze einhalten
  • Relevante Aktivitäten dokumentieren
In Anbetracht dieser Verpflichtungen sowie des damit verbundenen Aufwands kann es sinnvoll sein, eine Verpachtung oder sogar den Verkauf des Waldes in Erwägung zu ziehen. Durch einen Verkauf würden Sie nicht nur Ihre Verantwortung als Waldbesitzer abgeben, sondern zudem finanzielle Mittel freisetzen, die anderweitig genutzt werden könnten. Beim Verkauf ist es jedoch entscheidend, alle relevanten Informationen transparent weiterzugeben.
Beim Verkauf eines Waldstücks gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen:

  • Alter und Baumarten des Waldes: Wie alt ist der Wald und welche Arten von Bäumen sind darin zu finden?
  • Bewirtschaftungshäufigkeit: Wie oft wird der Wald bewirtschaftet und welche Maßnahmen werden ergriffen, um seine Gesundheit und Vielfalt zu erhalten?
  • Grad der Bestockung: Wie dicht ist der Wald bewachsen und welchen Pflegebedarf hat er?
  • Potenzial für Durchforstungsmaßnahmen: Gibt es Möglichkeiten, den Wald durch Ausdünnung zu verbessern, um seine Stabilität und sein Wachstum zu fördern?
Wenn Sie Ihren Wald verkaufen möchten, könnte die Klärung dieser Fragen von Vorteil für Sie sein.
Für den Verkauf eines Waldstücks sind folgende Unterlagen besonders wichtig:

  • Grundbuchauszug: Dieses Dokument bestätigt Ihr Eigentum an dem Waldstück und stärkt Ihre rechtliche Position als Verkäufer.
  • Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer: Diese Informationen sind für die eindeutige Identifizierung Ihres Waldes von Bedeutung.
  • Wald- und Flurstückskarte: Liefert präzise Informationen über die Lage und Größe Ihres Waldes. Sie ist für potenzielle Käufer und Behörden relevant, um den Wald exakt zu lokalisieren und zu bewerten.
Optional, aber hilfreich, können weitere Unterlagen sein:

  • Gutachten oder Waldinventur: Zur Wertermittlung des Waldes und des Holzvorrats, was den Verkaufspreis beeinflussen kann.
  • Umweltgutachten: Möglicherweise erforderlich aus Naturschutzgründen, um ökologische Auswirkungen zu bewerten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Für Käufer und Bieter von Waldflächen

Grundsätzlich kann prinzipiell jeder Mensch einen Wald kaufen, sofern er die finanziellen Mittel und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Im Gegensatz dazu unterliegt der Kauf von Ackerland bestimmten Einschränkungen aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes und der festgelegten Freigrenzen.
Beim Kauf einer Waldfläche gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten:

  • Standort und Zugänglichkeit: Überprüfen Sie die Lage des Waldes und ob er gut zugänglich ist.
  • Baumarten und Bestandszusammensetzung: Informieren Sie sich über die vorhandenen Baumarten und den Zustand des Bestandes.
  • Größe und Form: Stellen Sie sicher, dass die Größe der Waldfläche Ihren Bedürfnissen entspricht und die Form für Ihre Zwecke geeignet ist.
  • Bewirtschaftungsmöglichkeiten: Prüfen Sie, ob der Wald für Ihre beabsichtigte Nutzung geeignet ist, sei es forstwirtschaftliche Nutzung, Erholung oder Naturschutz.
  • Wald- und Wirtschaftswege: Überprüfen Sie sorgfältig den Zustand der vorhandenen Wald- und Wirtschaftswege und klären Sie die rechtlichen Aspekte. Erwägen Sie Verbesserungen, um langfristige Bewirtschaftungskosten zu minimieren.
Beim Kauf von Waldflächen sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten.
Zunächst sollten die Eigentumsrechte überprüft werden, um mögliche offene Fragen zu klären. Es ist wichtig, sich auch über etwaige Nutzungsrechte zu informieren, wie zum Beispiel Jagd- oder Weiderechte, die auf der Fläche bestehen könnten. Des Weiteren sollten Umweltauflagen und Naturschutzbestimmungen, die den Wald betreffen könnten, beachtet werden.
Wälder sind eine verlässliche Investition, die im Vergleich zu anderen Immobilien wie Bauland oder Eigentumswohnungen eine sichere Option bieten.
Selbst bei unvorhergesehenen Ereignissen wie einem Windwurf behalten Wälder ihren Wert, da sie aus Boden- und Bestandswert bestehen. Mit ihrem kontinuierlichen Wachstum steigern Bäume langfristig den Wert des Waldes.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Hektar Wald kann je nach Lage und Region zwischen 5.000 und 45.000 Euro wert sein.
Selbst auf einem ungepflegten Standort mit nur Kiefern lässt sich eine solide jährliche Rendite von etwa 3 % erzielen.
Der Preis für eine Waldfläche wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Dazu zählen der Holzvorrat pro Hektar und der Ertragswert des Waldes, die Lage in Bezug auf Märkte und Infrastruktur, der Zustand des Waldes sowie die regionalen Holzpreise.
Zudem spielt die Nachfrage nach Waldflächen in der Region eine Rolle, da eine hohe Nachfrage den Preis steigern kann.
Waldbewirtschaftung ist nicht unbedingt zeitaufwändig, selbst in dynamischen Mischwäldern, in denen alle 2 bis 3 Jahre einige Bäume gefällt werden müssen. In älteren Beständen genügt ein Eingriff alle 5 bis 10 Jahre.

Bäume wachsen langsam, oft nur etwa 2 cm pro Jahr, daher ist es nicht nötig, ständig vor Ort zu sein. Sowohl große Forstbetriebe als auch private Kleinwaldbesitzer besuchen den Wald oft nur ein paar Mal im Jahr.

Für private Besitzer reicht es meist, zweimal im Jahr für einen Nachmittag den Wald zu besuchen. Bei einem Fichtenwald und Borkenkäfergefahr sind alle 2 Wochen Begehungen ratsam.

Praktische Arbeiten wie Holzernte oder Baumpflanzungen müssen maximal einmal im Jahr, falls überhaupt, durchgeführt werden.
Als Waldbesitzer in Deutschland hast du mehrere gesetzlich geregelte Pflichten. Sie stehen hauptsächlich im Bundeswaldgesetz (BWaldG) und in den jeweiligen Landeswaldgesetzen – z. B. in Sachsen im Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG). Hier sind die wichtigsten Pflichten verständlich zusammengefasst:

1. Verkehrssicherungspflicht

  • Du musst dafür sorgen, dass Gefahren aus deinem Wald für Dritte minimiert werden – z. B. entlang öffentlicher Straßen, Wanderwege oder Spielplätze.
  • Im Waldinneren besteht diese Pflicht in der Regel nicht, weil Waldbesucher selbst auf Naturgefahren achten müssen (Stichwort: „Wald ist kein Park“).

2. Wiederbewaldungspflicht („Wiederaufforstungspflicht“)

Wenn Flächen durch:
  • Sturm
  • Käferbefall
  • Brand
  • oder Einschlag
kahl werden, musst du den Wald wiederherstellen (§ 11 SächsWaldG). Frist in Sachsen: meist 2–3 Jahre, abhängig von der Behörde.

3. Nachhaltige Bewirtschaftung

  • Der Wald muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • Kein Kahlschlag, der den Wald zerstört.
  • Eingriffe dürfen die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nicht gefährden.

4. Schutz von Natur und Umwelt

  • Brutzeiten beachten (Eingriffe im Frühjahr teils eingeschränkt).
  • Biotope, Moore, Bachläufe und Schutzgebiete beachten.
  • Arten- und Naturschutzauflagen einhalten (z. B. Habitatbäume).
  • In Schutzgebieten (FFH, NSG, LSG) gelten zusätzliche Regeln.

5. Wegerechte und Betreten des Waldes

  • Jeder darf den Wald betreten (§ 14 SächsWaldG).
  • Auch Radfahren und Reiten sind erlaubt, aber mit Einschränkungen.
  • Als Eigentümer darfst du das Betreten nicht generell verbieten, außer bei akuter Gefahr.

6. Waldbrandschutz

  • Kontrollpflichten je nach Waldbrandstufe.
  • Zufahrtswege freihalten.
  • Rauch- und Feuerverbote beachten.
  • Bei Gefahren ggf. Behörden informieren.

7. Dokumentations- und Meldepflichten

  • Forstliche Maßnahmen in Schutzgebieten müssen gemeldet oder genehmigt werden.
  • Käferbefall muss oft zeitnah aufgearbeitet werden.
  • Grenzverläufe müssen sauber gehalten und erkennbar sein.

8. Jagdrechtliche Pflichten

  • Auf deinem Grundstück besteht Jagdrecht, meist über die Jagdgenossenschaft organisiert.
  • Du musst Wildschäden dulden bzw. mit regulierter Bejagung zusammenarbeiten.

9. Pflichten als Unternehmer (bei Holzeinschlag)

  • Arbeitssicherheitsvorschriften beachten.
  • Maschinen- und Wegebenutzung regeln.
  • Bei Profis: Unternehmerpflichten wie UVV einhalten.

Als Waldbesitzer musst du deinen Wald erhalten, sicher bewirtschaften und dafür sorgen, dass durch deinen Wald keine Gefahren entstehen, während gleichzeitig die Betretungsrechte der Bevölkerung und Umweltschutzauflagen respektiert werden.

Sie haben weitere Fragen zum Kauf oder Verkauf von Ackerland?

Gern sind wir persönlich für Sie da und beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns an 03591-3511727, oder schreiben Sie uns.

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