Fragen und Antworten zur Versteigerung von Ackerland, Grünfläche, Wald und Nutzfläche

Willkommen auf unserer FAQ-Seite zu den Themen “Versteigerung von Ackerland, Grünfläche, Wald und Nutzfläche”.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesen Themen. Die Versteigerung von Ackerland, Gründland, Wald und Nutzfläche ist ein komplexer Prozess, der viele Fragen aufwerfen kann. Wir hoffen, dass diese Seite dazu beitragen wird, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen ein besseres Verständnis für die Versteigerung von Land zu vermitteln.

Allgemeine Fragen zum Kauf und Verkauf von Ackerland und landwirtschaftlichen Nutzflächen

Ackerland ist eine Form von landwirtschaftlichem Grundstück, das speziell für den Anbau von Nutzpflanzen wie Getreide, Gemüse, Obst oder Ölsaaten verwendet wird. In der Regel unterliegt Ackerland einer Fruchtfolge und wird regelmäßig mit wechselnden Arten bepflanzt und besät. Ackerland gehört zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Dauerweideflächen oder Dauerkulturflächen.
Ackerland ist in der Regel für den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen vorgesehen. Als Eigentümer oder Pächter von Ackerland dürfen Sie daher in der Regel landwirtschaftliche Aktivitäten wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Bewässerung, Unkrautbekämpfung und Ernte durchführen. Es gibt bestimmte Einschränkungen und Vorschriften für die Nutzung von Ackerland. Diese können je nach Land und Region unterschiedlich sein und von Gesetzen, Verordnungen und örtlichen Bestimmungen geregelt werden. Beispielsweise können Vorschriften zur Umwelt, zum Gewässerschutz, zur Bodenerhaltung, zum Pflanzenschutz und zur Tierhaltung gelten.
In Deutschland gibt es keine pauschale Begrenzung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Privatpersonen oder Unternehmen. Allerdings gelten bestimmte Regelungen und Vorschriften, die beachtet werden müssen.
In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte. Gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) §8 unterliegt der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte in einigen Bundesländern Genehmigungs- oder Anzeigepflichten. In der Regel ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte genehmigungspflichtig. Die Freigrenzen, innerhalb derer es keiner Genehmigung bedarf, variieren von Bundesland zu Bundesland und liegen zw. 0,15 - 2,0 Hektar. Auch bei einem Kauf im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie kann es zu einer Aussetzung der Genehmigungspflicht kommen. Die Genehmigung wird von den jeweiligen Landwirtschaftsbehörden erteilt und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung oder die Erfüllung von bestimmten fachlichen Anforderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können und es empfehlenswert ist, sich vor einem beabsichtigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch einen Nichtlandwirt in Deutschland bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Ackerland und Grünland sind zwei verschiedene Arten von landwirtschaftlichen Flächen, die sich in ihrer Nutzung und Charakteristik unterscheiden. Ackerland:
  • Ackerland wird für den Anbau von Feldfrüchten wie Getreide, Gemüse, Ölpflanzen und anderen Nutzpflanzen genutzt.
  • Es wird in der Regel intensiv bewirtschaftet und kann regelmäßig gepflügt, gedüngt und bestellt werden.
  • Ackerland erfordert oft einen höheren Einsatz von Maschinen, Chemikalien und Düngemitteln, um eine hohe Ernteerträge zu erzielen.
  • Ackerland wird häufig für den Anbau von einjährigen Pflanzen genutzt und unterliegt einem stärkeren Wechsel in der Nutzungsart.
Grünland:
  • Grünland wird hauptsächlich zur Futterproduktion für Nutztiere wie Kühe, Schafe oder Pferde genutzt.
  • Es handelt sich um dauerhafte Vegetationsflächen, die nicht regelmäßig gepflügt oder bestellt werden.
  • Grünland kann aus verschiedenen Arten von Gräsern und Kräutern bestehen und bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
  • Grünland kann extensiv bewirtschaftet werden, mit geringerem Einsatz von Maschinen, Düngemitteln und Pestiziden im Vergleich zu Ackerland.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterscheidung zwischen Ackerland und Grünland in einigen Fällen auch gesetzliche Auswirkungen haben kann, wie beispielsweise bei Verkauf, Nutzungseinschränkungen oder Förderprogrammen für die Landwirtschaft. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Definitionen und Vorschriften in der jeweiligen Region oder dem betreffenden Land zu informieren.

Für Verkäufer von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Eine Auktion ist für fast alle Flächen geeignet. Insbesondere eignen sich Acker, Wald und Wiesen, Bauernhöfe sowie sonstige landwirtschaftliche Flächen und Betriebe ideal für eine Auktion. Wir beraten Sie gern persönlich, ob Ihr Objekt für eine Auktion geeignet ist, oder eine andere Vermarktungsalternative besser geeignet wäre. In diesem Fall verweisen wir auf unserer weitreichendes Experten-Netzwerk. Einen ersten Einblick in die Erfolge vergangener Auktionen erhalten Sie in unseren Ergebnislisten.
Sie verkaufen nicht unter Wert, sondern zum tagesaktuellen Verkehrswert!
  • Sicherheit
    • durch ein festgelegtes Auktionslimit (Mindestpreis) anhand einer Verkehrswerteinschätzung
    • durch ein weitreichendes Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern und Sachverständigen
    • durch Bieterauskunft und Bonitätsabfrage
    • durch Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – Sie sind nie allein!
  • Zeitersparnis
    • durch „alles aus einer Hand Paket“ von HORNIG Auktionen – keine Recherchen, keine Verkaufsverhandlungen, keine Telefonate
    • mit Interessenten, usw. auf Seiten der Eigentümer
    • durch professionelle Vorbereitung und aktueller Branchensoftware zur Steuerung
  • Transparenz
    • durch Erstellung eines professionellen & ausführlichen Exposés mit allen relevanten Daten und Fakten im Vorfeld der Auktion
    • durch Platzierung des Verkaufsobjektes auf unterschiedlichsten Kanälen
    • durch Veröffentlichung der Auktionsergebnisse auf unserer Website
  • Fairness
    • durch offene und faire Beratung – wir versprechen nichts was wir nicht halten können
    • durch keine versteckten Kosten – wir verdienen erst, wenn wir erfolgreich waren – in unserer Provision sind alle Werbekosten etc. inkludiert und das Risiko des Nichtverkaufs liegt bei uns
  • Bestpreis-Garantie
    • durch initiierten Wettbewerb im sog. Gebotsverfahren und Feststellung des Höchstgebotes in der Auktion – kein Feilschen um den Verkaufspreis
  • Schnelligkeit
    • durch Aufbauen von Entscheidungsdruck bei pot. Käufern am festgelegten (Auktions)-Tag und zeitnaher Kaufvertragsunterzeichnung direkt nach der Auktion (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen)
  • Verkaufsgarantie
    • auch schwer vermittelbare Objekte, unabhängig von Lage und Beschaffenheit sind verwertbar – unsere Verkaufsquote liegt bei ca. 95% (Im Falle des Nichtverkaufs entstehen für Sie keine weiteren Kosten.)
Unser Versprechen – Rundum-Service aus einer Hand Unser Service für Sie – Leistungen die überzeugen. Wir sind qualifiziert, objektiv & unabhängig. Für unsere Kunden greifen wir auf unsere langjährigen Erfahrungen in der Immobilienbranche zurück und erstellen ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Verkaufskonzept. Wir beraten Sie professionell über die für Ihr Objekt richtige Vermarktungsstrategie. Dabei hilft uns unsere langjährige Marktkenntnis, ein großes Partnernetzwerk und der einzigartige Vorteil eines Auktionshauses innerhalb unseres Unternehmensverbundes. Unsere Erfolgsquote liegt bei 95% – folglich ist der Verkauf Ihres Objektes per Auktion eine sichere Bank.  

Objektvorstellung

Im Idealfall senden Sie uns einen Grundbuchauszug zu. Nach einer Vorprüfung setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Alle Beratungen und Begehungen sind für Sie kostenfrei, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt, oder nicht.

Begutachtung & Einwertung

Wir begutachten individuell, fachspezifisch & professionell Ihre Immobilie/Grundstück und werten diese/s mit einem Auktionslimit marktgerecht ein. Nur ein marktgerechtes, attraktives und steigerungsfähiges Mindestgebot zieht interessierte Bieter an. Gegenseitig unterzeichnen wir den für die Auktion erforderlichen Einlieferungsvertrag. Auf Wunsch geben wir Ihnen einen Ausblick zu einem möglichen Zielkorridor.

Exposé-Erstellung

Wir recherchieren auf unsere Kosten bei Ämtern und Behörden alle relevanten Daten und Fakten zu Ihrer Immobilie (akt. Grundbuch, Lageplan, Flurkarten, Denkmalschutz, Bauamt, Umweltamt, Energieausweis, …). Weiterhin erstellen wir Bildmaterial und Luftaufnahmen Ihres Objektes und binden all diese Informationen in ein professionelles und ausführliches Exposé ein.

Werbemaßnahmen

Wir platzieren Ihr Verkaufsobjekt in unterschiedlichsten Kanälen (Immo-Portale, Social Media, Mailings an registrierte Käufer, Fachmessen, regionale und deutschlandweite Printmedien, …) sowie im Falle einer Auktion im hauseigenen Auktionskatalog, Print-Medien, Sozialen Netzwerken und erreichen somit eine Vielzahl an möglichen Interessenten.

Die Auktion

Wir veranstalten jährlich mindestens 5 Auktionen, deren Leitung dem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Jan Hornig obliegt, der das erwartungsvolle Publikum in professioneller und zugleich lockerer Atmosphäre um die Abgabe „höherer Gebote“ bittet. Dies gelingt durch das initiieren von Wettbewerb am Auktionstag, so dass sich der Startpreis während der Auktion auf ein marktgerechtes Niveau anhebt und wir damit das Höchstgebot feststellen können. Unsere Käufer können sich dabei sicher sein, eine intensiv und tiefgründig recherchierte Immobilie zu ersteigern.

Ansprechpartner

Wir sind auf Wunsch der einzige Ansprechpartner für pot. Käufer und stimmen auch individuelle Besichtigungstermine ab.

Notarielle Begleitung

Wir arbeiten mit Notariaten zusammen, die für Sie den Kaufvertrag entwerfen und diesen dann auch notariell beurkunden.

Begleitung

Wir begleiten Sie von der Einlieferung an bis hin zur Kaufpreiszahlung und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Für Käufer und Bieter von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Sie Kaufen nicht überteuert, sondern marktgerecht!
  • Sicherheit
    • durch ein weitreichendes Netzwerk von Notaren, Anwälten, Steuerberatern und Sachverständigen
    • durch Bieterauskunft und Bonitätsabfrage
    • durch Begleitung vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe – Sie sind nie allein!
  • Zeitersparnis
    • durch „alles aus einer Hand Paket“ von HORNIG Auktionen – wir kümmern uns um die Abwicklung bis zur Objektübergabe
  • Transparenz
    • durch Vorliegen eines professionellen & ausführlichen Exposés mit allen relevanten Daten und Fakten im Vorfeld der Auktion
    • durch Veröffentlichung der Auktionsergebnisse auf unserer Website
  • Fairness
    • durch offene und faire Beratung
    • durch keine versteckten Kosten – wir verdienen erst, wenn Sie das Objekt ersteigern
  • Bestpreis-Garantie
    • durch Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage kaufen Sie marktgerecht
    • es besteht immer die Möglichkeit ein Schnäppchen zu machen und beispielsweise ein Schnäppchenhaus zu ergattern
  • Schnelligkeit
    • durch zeitnahe Kaufvertragsunterzeichnung direkt nach der Auktion (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen)
Es stehen 3 Möglichkeiten der Gebotsabgabe zur Verfügung: Saal-Gebot (persönlich vor Ort), Telefongebot oder schriftlicher Bietungsauftrag.

Telefongebot

Beim Telefongebot können Sie „live“ mitbieten. Im Vorfeld müssen Sie – wie beim Bietungsauftrag – das Formular GEBOTSABGABE vollständig ausgefüllt und mit Bonitäts- und Identifikationsnachweis an uns übermitteln. Am Auktionstag wird Sie dann ein Mitarbeiter des Auktionshauses unmittelbar vor dem Aufruf des Objektes anrufen. Der Auktionator liest anschließend den Auslobungstext vor. Dieser wird Ihnen in der Regel schon vorher mit der Gebotsbestätigung bzw. rechtzeitig vor dem Auktionstermin übersandt. Jetzt können Sie unserem Mitarbeiter telefonische Anweisungen geben, welcher dann in Ihrem Namen mitbietet. Beachten Sie bitte, dass für die Teilnahme an dem Telefongebotsverfahren nur eine beschränkte Anzahl von Leitungen (max. 8 pro Objekt) zur Verfügung stehen. Die Plätze werden in der Reihenfolge nach Eingang der Gebote im Auktionshaus vergeben. Sollten alle Leitungen bereits belegt sein, können Sie alternativ einen Bietungsauftrag abgeben.

Bietungsauftrag (schriftliches Gebot)

Mit einem Bietungsauftrag beauftragen Sie das Auktionshaus HORNIG Auktionen in Ihrem Namen zu bieten und erkennen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die dann bei einem erfolgreichen Zuschlag auch Gegenstand des Kaufvertrages sind, an. Sie können z.B. einen Höchstbetrag mit der Bedingung „bestmöglich“ abgeben. Ein Mitarbeiter des Auktionshauses bietet dann in Ihrem Namen innerhalb der vom Auktionator vorgegebenen Steigerungsschritte mit, bis Sie Höchstbietender bleiben oder mit Ihrem abgegebenen Höchstgebot überboten werden. Sie möchten lieber direkt ein Festgebot abgeben? Kein Problem, einige Kunden gehen direkt mit ihrem Höchstpreis ins Bietungsgefecht, „schütteln“ so oftmals Mitbieter ab und erhalten gleich den Zuschlag. Bitte beachten Sie, dass dazu das Formular GEBOTSABGABE vollständig ausgefüllt werden muss und dieses zusammen mit einem aktuellen Bonitäts- und Identifikationsnachweis von Ihnen benötigt wird.

Saal-Gebot (persönlich vor Ort)

Erleben Sie die Auktion live vor Ort in Bautzen. Sie können jederzeit während der laufenden Auktion einsteigen und zu jedem Objekt mitbieten, sofern Sie sich im Vorfeld bei der Anmeldung im Auktionssaal registriert und eine Bieterkarte erhalten haben. Bereits bei der Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass) sowie bei Erwerb für eine Gesellschaft die Handelsregisternummer. Bei einem Zuschlag müssen Sie zusätzlich Ihre persönliche Steuer- ID sowie ggf. den Handelsregisterauszug und den Nachweis über den wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GWG vorlegen. Folgende Zahlungen sind von Saalbietern, innerhalb von 3 Werktagen nach der Auktion, zu leisten:
  • Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Zuschlagspreis mindestens € 2.000,00 (sollte der Zuschlagspreis unter € 2.000,00 liegen, ist der gesamte Zuschlagspreis fällig) sowie unser Aufgeld (siehe Courtagesätze in den Versteigerungsbedingungen).
  • Hinweis: Sie können sich auch von der Bietungssicherheit am Auktionstag befreien lassen. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular GEBOTSABGABE. Als Voraussetzung der Annahme wird ein aktueller Bonitäts- und Identifikationsnachweis von Ihnen benötigt
Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie an der Auktion teilnehmen können.
  • Anforderung des ausführlichen Exposés
    • Dies ist am einfachsten, wenn wir eine E-Mail mit den vollständigen Kontaktdaten sowie der Angabe der Objektnummer erhalten. Wir senden Ihnen im Anschluss dann das Exposé, Flurkarten, GB-Auszug, Gebotsabgabeformular und – falls vorhanden – weitere Unterlagen zu.
  • Gebotsabgabeformular ausfüllen
    • Das Formular erhalten Sie zusammen mit dem Exposé. Dieses senden Sie uns zusammen mit einer Bonitätsauskunft und Identitätsfeststellung zu.
  • Bestätigung zur Auktionsteilnahme erhalten
    • Sind alle Unterlagen komplett, erhalten Sie im Anschluss von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen zur Teilnahme an der Auktion.
In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte. Gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) §8 unterliegt der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte in einigen Bundesländern Genehmigungs- oder Anzeigepflichten. In der Regel ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine Fläche unter 2 Hektar oder um einen Kauf im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie. Die Genehmigung wird von den jeweiligen Landwirtschaftsbehörden erteilt und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung oder die Erfüllung von bestimmten fachlichen Anforderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können und es empfehlenswert ist, sich vor einem beabsichtigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch einen Nichtlandwirt in Deutschland bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Für Erben von Ackerfläche, Grundstück oder Land

Ob beim Verkauf der geerbten Ackerflächen Spekulationssteuer anfällt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange die Flächen im Besitz des Erblassers waren. Sollten diese länger als 10 Jahre im Privatbesitz gewesen sein, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an. Um hier Sicherheit zu erhalten, besprechen Sie diesen Punkt unbedingt mir Ihrem Steuerberater. Ob beim Verkauf der Flächen Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der geerbten Immobile ab. Wir können Ihnen hier eine Einschätzung über den mgl. Wert Ihrer Immobilie geben, mit dem Sie sich bei Ihrem Steuerberater, über die Höhe der eventuell anfallenden Erbschaftsteuer erkundigen können.
Wer sind die Erben und wie soll das Erbe aufgeteilt werden? Um dies mit Sicherheit zu bestimmen, ist es wichtig, einen Erbschein zu beantragen. So erhalten Sie Überblick über evtl. unbekannte Miterben. Den Erbschein beantragen Sie i.d.R. beim Nachlassgericht Ihrer Stadt. Alternativ unterstützt Sie auch ein Notar. Damit keine Erbstreitigkeiten entstehen, sollten Sie in einer Erbengemeinschaft die genaue Nachlassverteilung frühzeitig klären. Landwirtschaftsflächen, wie Acker oder Grünland sind i.d.R. verpachtet. Mit Annahme des Erbe werden Sie als Erbe oder als Erbengemeinschaft neuer Verpächter der Flächen.
Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, können Sie auch Schulden erben. Sie sollten also genau prüfen, ob und wenn ja, wie hoch evtl. Schulden sind und diese einem möglichen Veräußerungsgewinn gegenüberstellen. Bei der Bewertung Ihrer geerbten Ackerfläche stehen wir Ihnen gern mit professioneller Unterstützung zur Seite.

Sie haben weitere Fragen zum Kauf oder Verkauf von Ackerland?

Gern sind wir persönlich für Sie da und beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns an 03591-3511727, oder schreiben Sie uns.

Büro Bautzen - Zentrale
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen

Telefon: 03591 3511725
Telefax: 03591 3511726

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01324 Dresden - Weißer Hirsch

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Telefax: 0351 26667759

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Heinrich-Mann-Allee 3b
14473 Potsdam

Telefon: 0170 8510337
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