Kleine Grünfläche zw. Jüterbog und Herzberg (Elster)












Beschreibung
NACHVERKAUF: Dieses Objekt kam in der öffentlichen und freiwilligen Grundstücksauktion vom 14.03.2025 zum Aufruf und wurde nicht zugeschlagen. Sie können es daher jetzt exklusiv sofort und außerhalb der nächsten Grundstücksauktion am 06.12.2024 im Nachverkauf erwerben. Der ausgewiesene Preis stellt das Mindestgebot (Startpreis) dar. Sollte es mehrere Angebote geben, erhält den Zuschlag der Meistbietende. Bei Interesse fordern Sie sich bitte unser ausführliches Langexposé mit weiteren Infos im Vorfeld ab, bevor Sie telefonische Rückfragen stellen. Sie erhalten zusammen mit dem Exposé alle notwendigen Unterlagen.In der Gemarkung Stolzenhain und in unmittelbarer Nähe zu den Landesgrenzen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt befinden sich diese 2 arrondierten Grünlandflächen. Mit einer Gesamtgröße von 9.944 m² unterliegt der Erwerb dieser Flächen nicht der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Damit kann jeder Interessierte diese Flächen erwerben und so die Grundlage für den Einstieg in die Landwirtschaft legen. Die Grünlandzahl der pachtfreien Flächen bewegt sich in einem Bereich zw. 30 - 40. Die Zuwegung erfolgt über Fremdgrundstücke. Neben den Flurstücken befindet sich außerdem das örtliche Waldbad.
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Lage
Landkreis Elbe-Elster| BrandenburgStolzenhain ist ein Ortsteil der Gemeinde Schilda im Landkreis Elbe-Elster. Der Ort liegt im südlichen Brandenburg, in einer flachen bis leicht hügeligen Landschaft, die von Feldern, Wiesen und kleinen Waldgebieten geprägt ist. Stolzenhain befindet sich etwa 10 km südwestlich von Bad Liebenwerda und 15 km nordwestlich von Elsterwerda. In der Nähe fließt die Schwarze Elster, ein wichtiger Fluss der Region. Die Umgebung ist ländlich geprägt und bietet eine ruhige, naturnahe Lage. Stolzenhain ist über Landstraßen mit den umliegenden Orten verbunden und bietet Erholung inmitten der brandenburgischen Kulturlandschaft.
Hinweis/Haftung
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Mit dem Langexposé erhalten Sie auch einen Kaufvertragsentwurf, unsere Versteigerungsbedingungen, das Gebotsabgabe-Formular sowie weitere Angaben zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen.
Es gelten die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von HORNIG Auktionen. Bei der Angabe des Verkaufspreises handelt es sich um das Mindestgebot (sog. Auktionslimit). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der angegebene Preis variabel ist, der Zuschlagspreis also auch über dem angegebenen Wert liegen kann. Der Zuschlagspreis versteht sich zzgl. Aufgeld - für den Erwerber - gemäß den Versteigerungsbedingungen. Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld (Courtage) ist mit Zuschlag fällig und sofort zahlbar. Dieses beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer:
17,85 % bei Zuschlagspreisen bis 9.999 €
11,90 % bei Zuschlagspreisen von 10.000 € bis 29.999 €
9,52 % bei Zuschlagspreisen von 30.000 € bis 59.999 €
7,14 % bei Zuschlagspreisen ab 60.000 €.
Die hier veröffentlichten Objekt-Informationen beziehen sich auf den Stand der Drucklegung des Auktionskataloges. Eventuelle nachträgliche Änderungen an den Objektdaten werden hier nicht veröffentlicht. Maßgeblich ist der während der Auktion verlesene Auslobungstext.
Änderungen vorbehalten.
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